Der Kläger ist Vertragsbediensteter beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Er trat im Jahre 1938 bei der damaligen Hauptvermessungsabteilung XIV ein. Mit 1. April 1954 wurde gemäß § 52 VBG. 1948 eine Erneuerung des Dienstvertrages vorgenommen und der Kläger dabei in Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c, Entlohnungsstufe 9, unter Anrechnung von 7 Jahren, 11 Monaten und 20 Tagen als Vordienstzeiten, eingestuft. Der Kläger hat bis 18. Juli 1961 b-wertige Tätigkeiten verrichte... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVBG 1948 §5VBG 1948 §12VBG 1948 §15
Rechtssatz: Dadurch, daß ein Vertragsbediensteter jahrelang ständig Dienstleistungen einer höheren Verwendungsgruppe erbracht hat, hat er das Recht erworben, eine der auf diese Weise konkludent vereinbarten Beschäftigungsart nicht entsprechende niedere Dienstverwendung abzulehnen. Entscheidungstexte 4 Ob 156/61 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: VBG §12VBG §15
Rechtssatz: Zur Frage der Überstellung von Vertragsbediensteten in höhere Entlohnungsgruppen. Eine sinngemäße Anwendung des § 35 Abs 1 GehG 1956 verlangt, daß der - bis zur 2.VBGNov vom 13.12.1960, BGBl 282 - geltenden Bezugstabelle der Entlohnungsgruppe c ideell die Entlohnungsstufen 1 und 2 vorangestellt werden müssen, daß demnach also die Überstellung von der Entlohnungsgruppe d nach c genau so wie bei den pragmatischen ... mehr lesen...