Norm
VBG §12Rechtssatz
Zur Frage der Überstellung von Vertragsbediensteten in höhere Entlohnungsgruppen. Eine sinngemäße Anwendung des § 35 Abs 1 GehG 1956 verlangt, daß der - bis zur 2.VBGNov vom 13.12.1960, BGBl 282 - geltenden Bezugstabelle der Entlohnungsgruppe c ideell die Entlohnungsstufen 1 und 2 vorangestellt werden müssen, daß demnach also die Überstellung von der Entlohnungsgruppe d nach c genau so wie bei den pragmatischen Beamten horizontal durchzuführen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0081837Dokumentnummer
JJR_19610228_OGH0002_0040OB00179_6000000_001