Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Dadurch, daß ein Vertragsbediensteter jahrelang ständig Dienstleistungen einer höheren Verwendungsgruppe erbracht hat, hat er das Recht erworben, eine der auf diese Weise konkludent vereinbarten Beschäftigungsart nicht entsprechende niedere Dienstverwendung abzulehnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0031539Dokumentnummer
JJR_19611219_OGH0002_0040OB00156_6100000_001