Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Meinung des Revisionswerbers, weil er vom ehemaligen Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum einen monatlichen Zuschuss zur Notstandshilfe begehrt, liege eine Rechtssache "über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen" iS § 46 Abs 3 Z 3 ASGG vor, sodass die ordentliche Revision jedenfalls zulässig sei, ist unzutreffend. Auch der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag, die Revision entgegen dem Ausspruch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes entgegengehalten: Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, handelt es sich bei den Dienstbestimmungen ... mehr lesen...