Begründung: I. Sachverhalt 1. Der Verein „ XXXX “ (im Folgenden: beschwerdeführender Verein) ist Schulerhalter der „ XXXX “ (im Folgenden: gegenständliche Schule), einer Privatschule mit eigenem Organistationsstatut, der vom zuständigen Bundesminister das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde. Der beschwerdeführerende Verein zeigte am 02. März 2020 die Verwendung von XXXX als Lehrer an der gegenständlichen Schule an. 2. Mit Schreiben vom 05. März 2020 hielt die Bildungsdirektion für... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt 1. Der XXXX (im Folgenden: beschwerdeführender Verein) ist Schulerhalter der XXXX einer Privatschule mit eigenem Organistationsstatut, an der die allgemeine Schulpflicht erfüllt werden kann. Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur verlieh der Privatschule mit Bescheid vom 1. Juni 2006, Zl. BMBWK-24.252/0001-III/3/2005, das Öffentlichkeitsrecht. Der beschwerdeführerende Verein zeigte am 20. September 2019 die Verwendung von XXXX als Lehr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.Das Ehepaar XXXX (Beschwerdeführer 1 und Beschwerdeführerin 2- Bf1 und Bf2) als Gastfamilie hat mit 09.03.2020 das Au-Pair-Verhältnis mit Frau XXXX (Bf3) angezeigt. 2. Nach Gewährung von Parteiengehör wurde mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 03.04.2020 der Antrag auf Ausstellung der Anzeigebestätigung abgewiesen, weil Frau XXXX bereits aufgrund des Schulbesuches in Österreich Deutschkenntnisse habe und daher der wahre wirtschaftliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der beschwerdeführende Verein ist Schulerhalter der Privatschule " XXXX ", eine Schule mit eigenem Organisationsstatut. Mit Schreiben vom 14. Juni 2019 zeigte der beschwerdeführende Verein die Bestellung von XXXX als Lehrerin an der Ja XXXX für die Unterrichtsgegenstände "Japanisch", "Mathematik" sowie "Bewegung und Sport" an. Dazu legte der beschwerdeführende Verein den japanischen Reisepass, ein "Rezertifizierungszeugnis" der japanischen Bi... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1. Der " XXXX " (im Folgenden: beschwerdeführender Verein) zeigte am 20.09.2019 die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der " XXXX " (im Folgenden: Privatschule), einer Privatschule mit eigenem Organisationsstatut, an der die allgemeine Schulpflicht erfüllt werden kann, an. Die zuständige zuständige Bundesministerin verlieh der Privatschule mit Bescheid vom 01.06.2006, BMBWK-24.252/0001-III/3/2005 das Öffentlichkeitsrecht. 2. Mit Schreiben vom 20.09.2019 hielt die Bil... mehr lesen...
I. Sachverhalt 1. Der XXXX (beschwerdeführende Verein) zeigte am 20.09.2019 die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der " XXXX ", einer Privatschule mit eigenem Organistationsstatut an der die allgemeine Schulpflicht erfüllt werden kann, an. Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur verlieh der Privatschule mit Bescheid vom 01.06.2006, Zl. BMBWK-24.252/0001-III/3/2005, das Öffentlichkeitsrecht. 2. Mit Schreiben vom 20.09.2019 hielt die Bildungsdirektion für Wien dem ... mehr lesen...
I. Sachverhalt 1. Der XXXX (beschwerdeführende Verein) zeigte am 20. September 2019 die Verwendung von XXXX als Lehrerin an der " XXXX ", einer Privatschule mit eigenem Organistationsstatut an der die allgemeine Schulpflicht erfüllt werden kann, an. Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur verlieh der Privatschule mit Bescheid vom 1. Juni 2006, Zl. BMBWK-24.252/0001-III/3/2005, das Öffentlichkeitsrecht. 2. Mit Schreiben vom 20. September 2019 hielt die Bildungsdirek... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1.1. Der beschwerdeführende Verein zeigte am 20.09.2019 die beabsichtigte Einstellung einer näher bezeichneten Person als Privatlehrer an der „ XXXX “ an. Die „ XXXX “ (im Folgenden: Privatschule) ist eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut, an welcher die allgemeine Schulpflicht erfüllt werden kann und welche mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet ist. Denn der zuständige Bundesminister genehmigte das Organisationsstatut der Privatschule (es ist sohin als zu... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1.1. Der beschwerdeführende Verein zeigte am 20.09.2019 die beabsichtigte Einstellung einer näher bezeichneten Person als Privatlehrerin an der „ XXXX “ an. Die „ XXXX “ (im Folgenden: Privatschule) ist eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut, an welcher die allgemeine Schulpflicht erfüllt werden kann und welche mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet ist. Denn der zuständige Bundesminister genehmigte das Organisationsstatut der Privatschule (es ist sohin als ... mehr lesen...