Norm: §812 ABGB §57 ZPO §379 Abs2 Z2 EO §9 ZustellG
Rechtssatz: 1. Im Hinblick auf die Instrumente des Europäischen Zivilprozessrechts reicht es bei einem Wohnsitz der Erben in Deutschland bzw in der Schweiz ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht aus, um die für die Bewilligung der Nachlassseparation notwendige Gefährdung des Gläubigers zu bejahen. 2. Mit fremdsprachigen Urkunden kann eine Forderung von Gläubigern iSd § 812 ABGB nicht besch... mehr lesen...
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Rechtssatz: 1. Im Hinblick auf die Instrumente des Europäischen Zivilprozessrechts reicht es bei einem Wohnsitz der Erben in Deutschland bzw in der Schweiz ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht aus, um die für die Bewilligung der Nachlassseparation notwendige Gefährdung des Gläubigers zu bejahen. 2. Mit fremdsprachigen Urkunden kann eine Forderung von Gläubigern iSd § 812 ABGB nicht besch... mehr lesen...
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Rechtssatz: 1. Im Hinblick auf die Instrumente des Europäischen Zivilprozessrechts reicht es bei einem Wohnsitz der Erben in Deutschland bzw in der Schweiz ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht aus, um die für die Bewilligung der Nachlassseparation notwendige Gefährdung des Gläubigers zu bejahen. 2. Mit fremdsprachigen Urkunden kann eine Forderung von Gläubigern iSd § 812 ABGB nicht besch... mehr lesen...
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Rechtssatz: 1. Im Hinblick auf die Instrumente des Europäischen Zivilprozessrechts reicht es bei einem Wohnsitz der Erben in Deutschland bzw in der Schweiz ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht aus, um die für die Bewilligung der Nachlassseparation notwendige Gefährdung des Gläubigers zu bejahen. 2. Mit fremdsprachigen Urkunden kann eine Forderung von Gläubigern iSd § 812 ABGB nicht besch... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 1204 KG Bruck an der Mur des Verpflichteten wurde im Zwangsversteigerungsverfahren AZ 39/85 des Erstgerichtes der zweitbetreibenden Bank zugeschlagen. Diese Ersteherin und der Verpflichtete haben am 27.Oktober 1986 vor dem Erstgericht den Vergleich iSd § 433 ZPO geschlossen, wonach sich der frühere Eigentümer verpflichtete, die versteigerte Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Wohnhaus bis zum 31.März 1987 zu räumen und der Ersteherin zu übergeb... mehr lesen...