Begründung: Die betreibende Partei begehrte auf Grund eines Endurteils des Oberlandesgerichtes Frankfurt (Main) die Vollstreckbarerklärung und Bewilligung der Fahrnisexekution. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes dahin ab, dass das Urteil für vollstreckbar erklärt und der betreibenden Partei die Fahrnisexekution gegen die Verpflichteten bewilligt wurde. Recht... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs1EO §84a Abs2
Rechtssatz: Eine Verwertung der Fahrnisse vor Rechtskraft der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung kommt nicht in Betracht, weil das Exekutionsgericht nach § 84a Abs 2 EO bis dahin von Amts wegen mit dem Vollzug von Verwertungshandlungen innezuhalten hat. Entscheidungstexte 3 Ob 1/00v Entscheidungstext OGH 12.01.2000 3 Ob 1/00v... mehr lesen...