Das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien erließ am 18. Juni 1993 an den Beschwerdeführer mittels eines Vordruckes einen Bescheid, nach dessen normativem Inhalt dem Beschwerdeführer jede Verfügung über die gepfändeten Forderungen sowie über ein für diese etwa bestelltes Pfand - über das gepfändete Arbeitseinkommen - und insbesondere die gänzliche oder teilweise Einziehung der Forderungen des Arbeitseinkommens untersagt wird. Dem Bescheid waren Durchschriften der am selben Ta... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1 idF 1992/457;AbgEO §77 Abs1;
Rechtssatz: Der im zweiten Satz des § 65 Abs 1 AbgEO genannte Pfändungsbescheid, dessen
Spruch: die dort enthaltenen Angaben zu enthalten hat, muß an den Abgabenschuldner ergehen. Dieser Pfändungsbescheid ist mit Berufung uneingeschränkt bekämpfbar. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
1.) Mit Bescheid vom 20. September 1994, betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung, pfändete das Finanzamt eine Geldforderung des Beschwerdeführers aus Pensionseinkommen in Höhe von S 50.475,-- gemäß § 65 Abs 1 AbgEO. Mit Bescheid vom selben Tag, dem Beschwerdeführer nach dem Beschwerdevorbringen am 22. September 1994 zugestellt, verbot das Finanzamt dem Beschwerdeführer jede Verfügung über diese gepfändete Forderung und schloß diesem Bescheid eine Abschrift des Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1;AbgEO §77 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0247 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 93/14/0014 1 Stammrechtssatz Wenn ein Bescheid des Finanzamtes, mit dem dem Abgabepflichtigen jede Verfügung über seine F... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. August 1992 pfändete das Finanzamt Linz eine Geldforderung des Beschwerdeführers an eine Bank gemäß § 65 Abs 1 AbgEO. Mit Bescheid vom selben Tag verbot es dem Beschwerdeführer jede Verfügung über seine Forderung gegen die Bank. Gegen diese Bescheide sowie einen weiteren Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich richtet sich die vorliegende Beschwerde. Gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG kann gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswid... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1;AbgEO §77 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0016
Rechtssatz: Wenn ein Bescheid des Finanzamtes, mit dem dem Abgabepflichtigen jede Verfügung über seine Forderung gegen eine Bank verboten wurde, nach der Pfändung erlassen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §77 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/04/09 84/13/0259 1 Stammrechtssatz Da § 77 Abs 1 Z 1 AbgEO ein Rechtsmittel nur gegen Bescheide versagt, die dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen, ist über eine Berufung des Abga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §77 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/8, S 406; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/04/09 84/13/0259 1 Stammrechtssatz Da § 77 Abs 1 Z 1 AbgEO ein Rechtsmittel nur gegen Bescheide versagt, die dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderun... mehr lesen...