RS Vwgh 1987/4/8 85/13/0207

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Veröffentlicht am 08.04.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §77 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1987/8, S 406;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/04/09 84/13/0259 1

Stammrechtssatz

Da § 77 Abs 1 Z 1 AbgEO ein Rechtsmittel nur gegen Bescheide versagt, die dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen, ist über eine Berufung des Abgabenschuldners, die sich gegen die Pfändung richtet, meritorisch zu entscheiden (Hinweis E 13.2.1985, 84/13/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130207.X02

Im RIS seit

08.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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