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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §77 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1987/8, S 406;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/04/09 84/13/0259 1Stammrechtssatz
Da § 77 Abs 1 Z 1 AbgEO ein Rechtsmittel nur gegen Bescheide versagt, die dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen, ist über eine Berufung des Abgabenschuldners, die sich gegen die Pfändung richtet, meritorisch zu entscheiden (Hinweis E 13.2.1985, 84/13/0072).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130207.X02Im RIS seit
08.04.1987