Entscheidungen zu § 59 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/4/28 8Ob49/08a

Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 4. 2. 2003 wurde über das Vermögen des Werner T***** der (Anschluss-)Konkurs eröffnet und der Rechtsmittelwerber zum Masseverwalter bestellt. Diesem wurde über seinen Antrag ein aus drei Mitgliedern bestehender Gläubigerausschuss beigeordnet. Der Gemeinschuldner verfügt über beträchtlichen Liegenschaftsbesitz und war unter anderem Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** KG ***** W*****. Mit Beschluss vom 7. 12. 2006 erteilte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.2008

RS OGH 2008/4/28 8Ob49/08a

Norm: ZPO §503 C1aZPO §526 AEO §59KO §87 Abs1KO §87 Abs3KO §171KO §173 Abs3
Rechtssatz: Die Unterlassung der in § 87 Abs 3 KO angeordneten Einvernahme stellt ungeachtet der Tatsache, dass diese Vernehmung auch im Weg des § 173 Abs 3 KO (§ 59 EO) durchgeführt werden kann, eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar. Entscheidungstexte 8 Ob 49/08a Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.2008

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten