Norm: EO §53 Abs2EO §402
Rechtssatz: Daß dem Gegner der gefährdeten Partei nicht auch Abschriften der Beilagen zum Antrag auf Bewilligung der einstweiligen Verfügung zugestellt wurden, bildet, weil im Gesetz nicht vorgesehen, keinen Verfahrensverstoß. Entscheidungstexte 4 Ob 347/72 Entscheidungstext OGH 20.10.1972 4 Ob 347/72 ÖBl 1974,89 ... mehr lesen...