Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 1983 führte das Zollamt Innsbruck eine Versteigerung durch, bei der unter anderem die unter Verwahrungspost 621/83 gelagerten 100.000 Schlauchstücke aus Plastik versteigert werden sollten. Ein Sachbearbeiter des Zollamtes begab sich vor der Versteigerung in das vom Vetragsbediensteten Alois S*** verwaltete Lager und teilte ihm mit, daß die 100.000 Schlauchstücke zur Versteigerung gelangen. Alois S*** verwechselte die Schlauchstücke mit den zur V... mehr lesen...
Norm: AbgEO §44AbgEO §48AHG §1 Cd1bEO §278
Rechtssatz: Der in einem Fahrnisexekutionsverfahren erteilte Zuschlag ist wirkungslos, wenn ein Widerspruch zwischen dem zur Versteigerung Ausgebotenen (hier: Schlauchstücke aus Plastik) und dem im Versteigerungstermin als Gegenstand der Versteigerung Vorgezeigten (Explosionsschutzsicherungen aus Messing) besteht. Der vermeintliche Ersteher der nur vorgezeigten (wesentlich wertvolleren) Gegenstände kan... mehr lesen...
Der am 14. Mai 1948 stattgefundene Vollzug einer der betreibenden Partei bewilligten Fahrnisexekution war erfolglos geblieben; der Verpflichtete hatte bereits am 13. April 1948 den Offenbarungseid geleistet. Am 4. März 1952 beantragte die betreibende Partei, dem Verpflichteten die neuerliche Ablegung des Offenbarungseides aufzutragen. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Das Rekursgericht gab ihm statt. Der Oberste Gerichtshof stellte den erstgerichtlichen Beschluß wieder her. ... mehr lesen...