Begründung: Die verpflichtete Partei wurde mit dem rechtskräftigen Exekutionstitel des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 26. April 2001, AZ 10 C 1503/00t, zur Räumung des Bestandobjekts in Wien sowie zur Bezahlung eines Mietzinsrückstands von 26.669,59 EUR s.A. verpflichtet. Mit Beschluss vom 23. April 2002 wurde über Antrag der betreibenden Partei die zwangsweise Räumung bewilligt. Am 24. November 2004 wurde über das Vermögen der verpflichteten Partei der Konkurs eröffnet (AZ 3 S 154/0... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Im Titelverfahren begehrte die klagende und nun betreibende Vermieterin von der beklagten und nun verpflichteten Mieterin eines näher bezeichneten Geschäftslokals (zum Betrieb eines China-Restaurants) die Zahlung von Mietzins, erklärte die Aufhebung des Mietvertrags gemäß § 1118 ABGB und begehrte die Räumung des Geschäftslokals. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 11. Juli 2001 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich die be... mehr lesen...
Norm: AO §12aEO §42 C3EO §42 C4EO §46
Rechtssatz: § 12a AO verpflichtet einerseits, wenn bereits nach Ausgleichseröffnung eine Räumungsexekution vollzogen werden soll, direkt den Gerichtsvollzieher, mit dem Vollzug innezuhalten, sie somit vorläufig auszusetzen und schafft somit neben § 46 EO und § 34a MRG einen weiteren Innehaltungsgrund; dies freilich ausgehend vom Gesetzestext abweichend von § 46 EO nur auf Antrag der verpflichteten Partei. ... mehr lesen...
Die Fahrnisexekution wurde zunächst in den Geschäftsräumen der verpflichteten Partei in Vollzug gesetzt. Die Pfandung unterblieb jedoch mangels pfändbarer Gegenstände. Hierauf beantragte die betreibende Partei den neuerlichen Vollzug an einem anderen Ort. Laut Bericht des Vollstreckers behauptete der beim Vollzug an diesem Ort am 15. Juli 1976 anwesende Leiter der Rechtsabteilung der "Firma", daß die an dieser Vollzugsstelle befindliche Firma nicht die verpflichtete Partei sei. Es wur... mehr lesen...
Norm: EO §37 CEO §46
Rechtssatz: Die "unter dem Zwange" der unmittelbar bevorstehenden Durchführung der Exekution vorgenommene Ausfolgung ("freiwillige Zahlung") des hereinzubringenden oder zu sichernden Forderungsbetrages ist der zwangsweisen Abnahme des Geldes gleichzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 14/77 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 3 Ob 14/77 RZ 1978/2 S 11 = SZ 5... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §200 Z3EO §46
Rechtssatz: Das Exekutionsverfahren hat, sofern nicht einer der im Gesetz erschöpfend angeführten Ausnahmefälle vorliegt, ohne Unterbrechung seinen Fortgang zu nehmen. Nur durch einen dem Gesetz entsprechenden Einstellungsantrag kann ein betreibender Gläubiger die Aufhebung der Exekution herbeiführen, nicht jedoch durch weniger weitgehende Erklärungen, etwa durch die Äußerung, mit der Absetzung des Verkaufstermins o... mehr lesen...