Zu C 163/50 des Bezirksgerichtes Bad Aussee erwirkten die verpflichteten Parteien gegen Else M., Alfons W., Eugen W., Marianne K., Edith W. und Daisy Ch. (im folgenden als Beteiligte bezeichnet) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung im Betrage von 200.000 S. Nach Aufhebung dieser einstweiligen Verfügung durch den Obersten Gerichtshof stellten die Beteiligten einen Antrag auf Festsetzung des Ersatzes gemäß § 394 EO. und auf Überweisung der Kaution von 20... mehr lesen...
Norm: EO §400
Rechtssatz: Wird während der 14 Tage Frist ein Ersatzanspruch angemeldet, so darf die Erfolglassung nicht bewilligt werden. Die Bestimmung des § 400 EO gibt nur den frühesten Zeitpunkt an, in welchem eine Sicherheit ausgefolgt werden darf. Entscheidungstexte 7 Ob 175/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 7 Ob 175/56 SZ 29/35 ... mehr lesen...
Norm: EO §400
Rechtssatz: Zur Auslegung der Fristbestimmung des § 400 EO. Entscheidungstexte 2 Ob 730/29 Entscheidungstext OGH 20.08.1929 2 Ob 730/29 SZ 11/187 4 Ob 373/86 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 373/86 EvBl 1987/150 S 537 = JBl 1987,462 = RZ 1987/52,200 = ÖBl 1987,81 = SZ 60/24 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §400ZPO §514 B
Rechtssatz: Die von der gefährdeten Partei erlegte Sicherheit darf ungeachtet der Rechtskraft des ihrem Begehren stattgebenden Urteiles erst nach Ablauf der Frist des § 400 EO zurückgestellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 72/25 Entscheidungstext OGH 27.01.1925 1 Ob 72/25 SZ 7/24 4 Ob 373/86 E... mehr lesen...