Norm: EO §1 Abs1 Z1 IBEO §1 Abs1 Z1 IIAEO §391 Abs3 IIAEO §7 Aa
Rechtssatz: Enthält ein Teilurteil nur den Ausspruch über das Zurechtbestehen der Klagsforderung und wird der Ausspruch über die Gegenforderung der Endentscheidung vorbehalten, so ist ein derartiges Urteil kein Leistungsurteil und daher materiell nicht vollstreckbar. Entscheidungstexte 3 Ob 52/80 Entscheidungstext OGH 25.06... mehr lesen...