Norm
EO §1 Abs1 Z1 IBRechtssatz
Enthält ein Teilurteil nur den Ausspruch über das Zurechtbestehen der Klagsforderung und wird der Ausspruch über die Gegenforderung der Endentscheidung vorbehalten, so ist ein derartiges Urteil kein Leistungsurteil und daher materiell nicht vollstreckbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0000059Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015