Begründung: Die Erstklägerin war Inhaberin des europäischen Patents EP 166 287 B1 (in Österreich E 45 737) und ist Inhaberin des auf dessen Grundlage erteilten Schutzzertifikats SZ 22/95 für Pantoprazol und seine Salze sowie für Hydrate von Pantoprazol und seine Salze. Die Zweit- und Drittklägerinnen sind Lizenznehmer der Erstklägerin. Ihre Produkte werden in Österreich unter den Markennamen „Pantoloc" und „Zurcal" vertrieben. Das Klagspatent wurde am 10. 6. 1985 angemeldet und am... mehr lesen...
Norm: EO §390 Abs2 IVAEO §390 Abs2 VEO §390 Abs2 VIEO §390 Abs3 IVAEO §390 Abs3 VEO §390 Abs3 VIEO §402 Abs3
Rechtssatz: Wird die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 390 Abs 2 EO vom Erlag einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht, beginnt die Rekursfrist frühestens mit Erlag der Sicherheit zu laufen, auch wenn die einstweilige Verfügung dem Antragsgegner irrtümlich schon zuvor zugestellt worden sein sollte. E... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin behauptet, über die Werknutzungsrechte für ein bestimmtes Design zu verfügen. Die Beklagte vertreibt in ihren Einrichtungshäusern ähnlich gestaltete Möbel. Zur Sicherung ihres mit Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs beantragt die Klägerin, der Beklagten die Vervielfältigung und/oder Nachahmung und/oder Verbreitung des Designs sowie verwechselbar ähnlicher Designs auf Einrichtungsgegenständen zu untersagen. Zur
Begründung: stützt sie sich einerseit... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Handel mit Klavieren. Die Beklagte, ein seit 1910 bestehendes Familienunternehmen, vertreibt neben Fremdmarken auch Klaviere der Eigenmarke „W*****". Zumindest zwei dieser Modelle werden in Auftragsproduktion von einem chinesischen Unternehmen gefertigt. Eines davon hatte ein Geschäftsführer der Beklagten entwickelt, beim anderen hatte er einen Entwurf des chinesischen Partners zur Serienreife gebracht. Den Produktionsverlauf über... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien, in der Folge nur klagende und beklagte Partei genannt, bestand ein Unternehmenspachtvertrag. Wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs erklärte die klagende Partei als Verpächterin die Auflösung des Vertrags nach § 1118 ABGB und begehrte mit ihrer Klage die Feststellung der Auflösung des Pachtvertrags zum 15. Juni 2005 und die Übergabe des verpachteten Unternehmens auf einer bestimmten Liegenschaft. Zur Sicherung ihres Anspruchs auf Räumung und Über... mehr lesen...
Begründung: Auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 15. Februar 2006 zur gleichen Geschäftszahl in Erledigung des Rechtsmittels der betreibenden Partei gegen Beschlusspunkt III. des Rekursgerichts wird verwiesen. Auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 15. Februar 2006 zur gleichen Geschäftszahl in Erledigung des Rechtsmittels der betreibenden Partei gegen Beschlusspunkt römisch III. des Rekursgerichts wird verwiesen. Aufgrund eines von ihm erwirkten, in zwei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache 1.) der klagenden und gefährdeten Partei M***** Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH und der weiteren klagenden Partei 2.) Primar Prof. Dr. Peter H*****, Arzt, beide *****, beide vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile sind Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und vertreiben Salat-Dressings der Sorten „Gartenkräuter", „italienische Kräuter" und „Kräuter Knoblauch". Die Beklagte bewirbt ihre Produkte unter der Bezeichnung „frisch & leicht Salat-Dressings" mit dem Schlagwort „naturrein" und - in einem an den Lebensmittelhandel gerichteten Informationsblatt - mit der Aussage: „Sie erhalten das einzige frische & naturreine Salat-Dressing. S***** Salat-Dressin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden, durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Sailer und Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Karl Grigkar und Mag. Rupert Rausch, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. A***** Vertrie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der international registrierten Marke "Gmundner Keramik". Im Jahr 2000 ließ die Klägerin bei einem deutschen Konzernunternehmen Keramikwaren des Dekors "Traunsee" erzeugen. Die bei der Produktion anfallende Ausschussware wollte die Klägerin nicht im Europäischen Wirtschaftsraum verkaufen. Sie beauftragte daher ein Unternehmen, "Käufer außerhalb der EU zu finden". In dem zwischen einer Tochtergesellschaft der Klägerin und dem Vermittler geschl... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Inhaber von GSM-Lizenzen für das Gebiet der Republik Österreich. Insgesamt sind in Österreich vier GSM-Lizenzen vergeben. Die Lizenznehmer versorgen den gesamten österreichischen Mobiltelefonie-Markt. Im Dezember 2001 betrug die Marktdurchdringung 83,1 %. Die Beklagte verfügt seit Jahresanfang 2000 über eine GSM-Lizenz. Zu Jahresende 2001 besaß sie einen Marktanteil von etwa 4 %. Für die GSM-Betreiber sind die Unternehmenskunden von besonderer Bedeut... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Parteien (in der Folge Beklagter) ist einziger Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG), die klagenden und gefährdeten Parteien (in der Folge klagende Parteien) sind deren Kommanditisten. Zu AZ 41 Cg 155/00p des Erstgerichts hatte der Erstkläger eine Klage eingebracht, mit der er den Ausschluss des Beklagten aus der KG und hilfsweise die Entziehung dessen Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht anstrebte, und gleichze... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 BEO §390 Abs2 IVAEO §390 Abs2 VEO §390 Abs2 VIEO §390 Abs3 IVAEO §390 Abs3 VEO §390 Abs3 VIZPO §50 Abs2
Rechtssatz: Der Gegner der gefährdeten Partei ist durch eine einstweilige Verfügung vor Erlag einer der gefährdeten Partei auferlegten Sicherheit nicht beschwert, weil die einstweilige Verfügung erst durch den Erlag der Sicherheit wirksam wird. Das gilt auch dann, wenn die einstweilige Verfügung dem Gegner der gefährdeten Pa... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 19. 2. 2001, ON 6, verbot das Erstgericht den Beklagten, das beim Einkaufszentrum "P*****" in P*****, neu errichtete, in der Grundrissform einem Polygon entsprechende, oberirdische, mehrgeschoßige Parkdeck (Hochgarage) für das Einstellen von Kraftfahrzeugen von Kunden, Lieferanten und Angestellten des Einkaufszentrums "P*****" zu verwenden oder durch Dritte verwenden zu lassen. Das Erstgericht machte den Vollzug der einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 18. 2. 2001, ON 9, verbot das Erstgericht den Beklagten, das beim Einkaufszentrum "P*****" in P*****, neu errichtete, in der Grundrissform einem Polygon entsprechende, oberirdische, mehrgeschoßige Parkdeck (Hochgarage) für das Einstellen von Kraftfahrzeugen von Kunden, Lieferanten und Angestellten des Einkaufszentrums "P*****" zu verwenden oder durch Dritte verwenden zu lassen. Das Erstgericht machte den Vollzug der einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben Telekommunikationsnetze, die infolge einer vertraglichen Vereinbarung miteinander verbunden sind. Das Erstgericht untersagte zur Sicherung des Anspruchs der gefährdeten Partei, den zwischen den Parteien abgeschlossenen Zusammenschaltungsvertrag samt Ergänzungsvereinbarung vom 15. 1. 2001 zuzuhalten der Gegnerin der gefährdeten Partei mittels einstweiliger Verfügung wegen der mit deren Schreiben vom 27. 6. 2001 geltend gemachten Kündigungsg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zur einstweiligen Verfügung: römisch eins. Zur einstweiligen Verfügung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagter) setzt sich gegen die in zweiter Instanz bestätigte einstweilige Verfügung mit umfangreichen Rechtsausführungen zur Wehr. Sie haben den seiner Ansicht nach im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbaren Anspruch der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden nur: klagende Partei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten machen geltend, dass die angefochtene Entscheidung nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO nichtig sei, weil das Rekursgericht über ihre Einwendungen nicht inhaltlich abgesprochen habe. Die Entscheidung sei auch deshalb nichtig, weil nicht eindeutig nachvollzogen werden könne, aufgrund welcher Feststellungen das Rekursgericht entschieden habe. Die Beklagten machen geltend, dass die angefochtene Entscheidung nach Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 9, ZPO nichtig sei, ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten machen geltend, dass die angefochtene Entscheidung nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO nichtig sei, weil das Rekursgericht über ihre Einwendungen nicht inhaltlich abgesprochen habe. Die Entscheidung sei auch deshalb nichtig, weil nicht eindeutig nachvollzogen werden könne, aufgrund welcher Feststellungen das Rekursgericht entschieden habe. Die Beklagten machen geltend, dass die angefochtene Entscheidung nach Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 9, ZPO nichtig sei, ... mehr lesen...
Norm: EO §390 Abs2 IVDEO §390 Abs2 VIZPO §528 Abs1 L
Rechtssatz: Ob und in welcher Höhe eine nach § 390 Abs 2 EO auferlegte Sicherheitsleistung gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, so dass regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO vorliegt. Entscheidungstexte 4 Ob 13/00s Entscheidungstext OGH 01.02.2000 4 Ob 13/00s ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin zahlreicher Marken, die für die Warenklasse 32 (Bier) registriert und (auch) für Österreich geschützt sind: AT 24735 "Budbräu"; IR 50933 "Budweiser Budbräu"; IR 159859 "Budvar"; IR 38203 "Budweiser"; IR 297675 "Budvar"; IR 342157 "Budweiser Budvar"; IR 342158 "Budweiser Budvar"; IR 361566 "Bud"; IR 614536 "Budweiser Budvar"; IR 614537 "Budweiser Budbräu". Für die Warenklassen 31 und 32 ist die Marke IR 674530 "Budweiser Budvar" für die Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin betreibt in Pasching im Kino-Center "H*****" ein Cafe mit rund 70 Sitzplätzen; die Drittklägerin betreibt im selben Kino-Center einen Gastgewerbebetrieb mit ebenfalls rund 70 Sitzplätzen. Der Zweitkläger war Inhaber eines Gastgewerbebetriebs (eines "Pubs") in P*****; 1997 hat er seinen Betrieb verpachtet. 1998 löste der Pächter den Pachtvertrag mit der
Begründung: vorzeitig auf, daß ihm im "U*****" zuviel Gastronomie entstehe. Betreiberin des - rund... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 7.6.1994 wurde die Landes-Hyothekenbank Tirol verpflichtet, dem dortigen Kläger und nunmehrigen Gegner der gefährdeten Parteien einen Betrag von $ 200.600,-- samt 6 % Zinsen aus $ 200.000,-- seit dem 3.12.1992 zu bezahlen. Dieses Urteil wurde mit Entscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 12.9.1994 bestätigt und erwuchs in Rechtskraft. Mit Antrag vom 9.11.1994 begehrten die gefährdeten Parteien (in der Folge Antr... mehr lesen...
Begründung: Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte betreiben in Seiersberg, Sandgrubenweg 3 (D***-Markt), Betriebsstätten. Die Viertbeklagte ist Komplementärin der Zweit- und der Drittbeklagten; die Sechstbeklagte ist Komplementärin der Erstbeklagten; der Fünftbeklagte ist Geschäftsführer aller anderen Beklagten. Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte haben für den Standort Seiersberg, Sandgrubenweg 3, als weitere Betriebsstätte die Ausübung des Gewerbes gemäß § 103 Abs.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein mit dem ausschließlichen statutarischen Zweck der Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs; seine Aufgabe ist es danach, durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen und den unlauteren Wettbewerb im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege zu bekämpfen. Auch nach § 2 seiner Satzungen bezweckt der Verein die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Die erforderlichen Mittel werden gem... mehr lesen...