RS OGH 2000/2/1 4Ob13/00s, 1Ob207/01z (1Ob208/01x, 1Ob209/01v), 4Ob207/03z, 9Ob22/06k, 1Ob192/08d, 4

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Veröffentlicht am 01.02.2000
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Norm

EO §390 Abs2 IVD
EO §390 Abs2 VI
ZPO §528 Abs1 L

Rechtssatz

Ob und in welcher Höhe eine nach § 390 Abs 2 EO auferlegte Sicherheitsleistung gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, so dass regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113134

Im RIS seit

02.03.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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