Entscheidungen zu § 382d Abs. 4 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2001/10/29 7Ob180/01y

Begründung: Die Parteien sind miteinander verheiratet. Seit 22. 12. 2000 ist zwischen den Parteien ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Sie lebten zuletzt gemeinsam mit ihrem am 31. 5. 1995 geborenen Sohn in einem Einfamilienhaus in O*****. Am 17. 10. 2000 erließ der zuständige Gendarmerieposten über den Mann und Gegner der gefährdeten Partei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot nach § 38a SPG. Dabei wurde ua festgehalten, dass ihm Gelegenheit "zur Mitnahme von persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.2001

RS OGH 2001/10/29 7Ob180/01y

Norm: EO §382b Abs1EO §382d Abs4
Rechtssatz: Der gerichtliche Auftrag an die Sicherheitsbehörden des Vollzuges einer einstweiligen Verfügung nach § 382b Abs 1 EO umfasst nicht nur eine einzelne Vollzugshandlung, sondern bezieht sich auf alle in der Folge notwendig werdenden Maßnahmen. Die mit dem Vollzug beauftragte Sicherheitsbehörde hat auch nur auf Ersuchen der gefährdeten Partei ohne vorherige Zwischenschaltung des Gerichts einzuschreiten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.2001

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