Entscheidungen zu § 382d Abs. 3 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2002/11/7 2Ob269/02a

Begründung: Die Erstantragstellerin und der Antragsgegner sind Ehegatten, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Zweitantragstellerin und der Drittantragsteller sind die minderjährigen ehelichen Kinder der Erstantragstellerin und des Antragsgegners. Der Antragsgegner wurde bei einer polizeilichen Intervention am 29. 4. 2002 aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen und gegen ihn ein vorläufiges Betretungsverbot gemäß § 38a SPG erlassen. Anlässlich der sicherheitsbehördlichen Weg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.2002

TE OGH 2001/10/29 7Ob180/01y

Begründung: Die Parteien sind miteinander verheiratet. Seit 22. 12. 2000 ist zwischen den Parteien ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Sie lebten zuletzt gemeinsam mit ihrem am 31. 5. 1995 geborenen Sohn in einem Einfamilienhaus in O*****. Am 17. 10. 2000 erließ der zuständige Gendarmerieposten über den Mann und Gegner der gefährdeten Partei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot nach § 38a SPG. Dabei wurde ua festgehalten, dass ihm Gelegenheit "zur Mitnahme von persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.2001

RS OGH 2001/10/29 7Ob180/01y, 2Ob269/02a

Norm: EO §382d Abs2EO §382d Abs3
Rechtssatz: Das Vollstreckungsorgan (allenfalls die mit dem Vollzug betrauten Sicherheitsbehörden) hat dem Gegner der gefährdeten Partei Gelegenheit zur Mitnahme beziehungsweise Abholung seiner persönlichen Wertsachen und Dokumente sowie jener Sachen zu gewähren, die seinem alleinigen persönlichen Gebrauch oder der Ausübung seines Berufes dienen. Einer Beschlussfassung durch das Gericht bedarf es nicht, weil sic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.2001

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