I. Sachverhalt und Antragsvorbringen 1. Mit Beschluss vom 4. Dezember 2017, 4 Cg 130/17s, erließ das Landesgericht Feldkirch zur Sicherung des Anspruches der klagenden und gefährdeten Partei auf Unterlassung unlauterer Praktiken eine einstweilige Verfügung gegenüber den beklagten Parteien (den antragstellenden Parteien im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof). Demnach hätten es die beklagten Parteien bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens zu unterlassen, näher bezei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdUWG §2 Abs1, §24EO §381VfGG §62a Abs1 Z9
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des UWG betr die Sicherung des Anspruches auf Unterlassung irreführender Geschäftspraktiken durch Erlassung einstweiliger Verfügungen; Unzulässigkeit des aus Anlass eines Verfahrens betreffend eine einstweilige Verfügung gemäß den Bestimmun... mehr lesen...