Entscheidungen zu § 367 Abs. 1 EO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1987/6/16 84/05/0145

Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. Juni 1983, Zl. 46 C 651/81, wurden die Beschwerdeführer als Liegenschaftseigentümer auf Grund des Klagebegehrens der mitbeteiligten Partei als Mieterin verpflichtet, „die Einreichpläne zur Herstellung des konsensmäßigen Zustandes zur Errichtung eines Abstellraumes und eines Badezimmers anstelle der Küche der Wohnung top Nr. 8 im Hause Wien, S-straße 6, gem. Blg. A des Abk. hg. 46 C 749/81 welche hiemit Bestandteil des Urteiles ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.1987

RS Vwgh 1987/6/16 84/05/0145

Index: Baurecht - Wien23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §367 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/06/0190 E 1. Juli 1982 RS 2 Stammrechtssatz Gem § 367 Abs 1 EO iVm § 26 Abs 2 Z 7 WEG 1975 (in der hier noch anzuwendenden Fassung vor dem MietrechtsG, BGBl 520/1981) gilt eine Erklärung, zu der der Verpflichtete nach Inhalt des Exekutionstitels verpflichtet ist, als abgegeben, sobald das Urteil bzw. ein gleichzuha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1987

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