Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde und des vorgelegten, angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde Anträge der Beschwerdeführerin, über sie gerichtlich verhängte Geldstrafen (Zwangsstrafen) herabzusetzen, mit der wesentlichen Begründung: zurückgewiesen, dies sei gemäß § 9 Abs. 5 GEG nicht zulässig. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin zunächst Beschwerde an den Verfas... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §355 Abs1;GEG §9 Abs5 idF 2001/I/131; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/06/0130 E 23. Mai 2005 RS 1
(hier: letzter Satz) Stammrechtssatz Über Anträge auf Stundung und Nachlass von Gebühren und Kosten hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien im Justizverwaltungsverfahren durch Bescheid zu entscheiden (§ 9 Abs. 4 GEG 1962). Bei Vorliegen de... mehr lesen...
Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde und des vorgelegten, angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde einen Antrag des Beschwerdeführers vom 29. Juli 2005, über ihn gerichtlich verhängte Geldstrafen gemäß § 355 EO nachzulassen, hilfsweise zu stunden, mit der wesentlichen Begründung: abgewiesen, dies sei gemäß § 9 Abs. 5 GEG nicht zulässig. Dagegen richtet sich die vorlie... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §355 Abs1;GEG §9 Abs1 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs2 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs4 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs5 idF 2001/I/131; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/06/0130 E 23. Mai 2005 RS 1
(hier: letzter Satz) Stammrechtssatz Über Anträge auf Stundung und Nachlass von Gebühren und Kosten hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien im Justizverwaltun... mehr lesen...
Den vorliegenden Beschwerden und den diesen angeschlossenen Bescheidausfertigungen zufolge wurden mit den angefochtenen Bescheiden Anträge der beschwerdeführenden Parteien, die Bezahlung der in der Exekutionssache 6 E 1831/03x des Bezirksgerichtes B mit Zahlungsauftrag vom 4. Jänner 2005 vorgeschriebenen, zur Exekution einer ihnen gerichtlich vorgeschriebenen Unterlassung verhängten Geldstrafen im Betrage von jeweils EUR 55.500,-- gemäß § 9 Abs. 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz 1962... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §355 Abs1;GEG §9 Abs1 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs2 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs4 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs5 idF 2001/I/131; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/06/0131
2005/06/0132
2005/06/0133
Rechtssatz: Über Anträge auf Stundung und Nachlass von Gebühren und Kosten hat der Präsident d... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §355 Abs1;GEG §9 Abs1 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs2 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs4 idF 2001/I/131;GEG §9 Abs5 idF 2001/I/131; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/06/0131
2005/06/0132
2005/06/0133
Rechtssatz: Da das Verfahren bei Stundung und Nachlass ein solches der Justizverwaltung ist, h... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 11. November 1999 bewilligte das Bezirksgericht Innsbruck über Antrag des S-Verlages die Exekution (einer Unterlassungsverpflichtung) und verhängte gegen die beschwerdeführenden Parteien gemäß § 355 Abs. 1 EO eine Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,-- zur ungeteilten Hand. Am gleichen Tag erging ein Zahlungsauftrag gegen die beschwerdeführenden Parteien zur Bezahlung der Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,--. Die beschwerdeführenden Parteien erhoben einerseits Reku... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §355 Abs1;GEG §1 Z2;
Rechtssatz: Bei den in § 1 Z 2 GEG 1962 genannten Beträgen handelt es sich nicht bloß um die in einem Strafverfahren einzubringenden Geldstrafen, sondern auch um Geldstrafen, die in anderen gerichtlichen Verfahren verhängt werden (vgl. Tschugguel/Pötscher, Die Gerichtsgebühren, MGA, Anm. 3 zu § 1 GEG 1962). Hier: Die vorliegend... mehr lesen...