Begründung: Der betreibende Gläubiger ist Gesellschafter einer GmbH, die auf Grund des Exekutionstitels dem Betreibenden in bestimmter, näher bezeichneter Weise Einsicht in ihre Handelsbücher etc. zu gewähren hat. Das Erstgericht bewilligte dem Betreibenden gegen die verpflichtete GmbH antragsgemäß die Exekution nach § 354 EO. Gegenstand der nunmehr angefochtenen Entscheidung ist die vom Erstgericht bewilligte und von der zweiten Instanz abgelehnte Aufschiebung der Exekution gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schob die vorliegende Forderungsexekution zur Hereinbringung von S 148.242,50 gegen Erlag einer Sicherheit von S 155.000,-- gemäß § 42 Abs. 1 Z 5 EO auf. Das Gericht zweiter Instanz wies den Aufschiebungsantrag ab. Das Erstgericht war der Auffassung, daß bei einem Monatseinkommen der betreibenden Partei von S 21.700,-- und bestehender Sorgepflicht für Frau und drei Kinder die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteils im S... mehr lesen...