Norm: ZPO §41EO §351 Abs3
Rechtssatz: Wird im Titelverfahren auf Realteilung im Wesentlichen über konkrete Teilungsvorschläge verhandelt und auch auf eine konkrete Teilung entschieden, so ist ein wesentlicher Teil des Exekutionsverfahrens in das Titelverfahren vorgelagert, sodass die Anwendung des § 351 Abs 3 EO angebracht ist (RIS-Justiz RS0126364; ggt OLG Linz 4 R 51/15w = RIS-Justiz RL0000150). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitparteien sind Geschwister und Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1182 Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse *****. Dabei sind die Beklagte zu 11/32 Anteilen, die Erstklägerin und der Drittkläger je zu 1/4 und der Zweitkläger zu 5/32 Anteilen bücherlich einverleibte Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auf der Liegenschaft befinden sich ein Garten, ein Vorplatz mit Garagenanbau mit zwei KFZ-Abstellplätzen und ein Wohnhaus, das über Keller, Souterra... mehr lesen...