Norm
ZPO §41Rechtssatz
Wird im Titelverfahren auf Realteilung im Wesentlichen über konkrete Teilungsvorschläge verhandelt und auch auf eine konkrete Teilung entschieden, so ist ein wesentlicher Teil des Exekutionsverfahrens in das Titelverfahren vorgelagert, sodass die Anwendung des § 351 Abs 3 EO angebracht ist (RIS-Justiz RS0126364; ggt OLG Linz 4 R 51/15w = RIS-Justiz RL0000150).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2017:RL0000185Im RIS seit
16.11.2017Zuletzt aktualisiert am
16.11.2017