Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: * Zuständigkeit des Oö. Verwaltungssenates zur Entscheidung über einen Devolutionsantrag in einer Angelegenheit der Abgabenexekution, der sich gegen die Nichterlassung eines Bescheides, mit dem über eine Einwendung des Verpflichteten gegen den Anspruch und gegen die Bewilligung der Exekution... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine einseitige Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung gegen einen öffentlich-rechtlichen Anspruch im Sinne der § 1438 ff ABGB setzt die Liquidität der zivilrechtlichen Forderung als Erfordernis ihrer Richtigkeit im Sinne der §§ 1438, 1439 ABGB voraus. Es kann daher die zivilrechtliche Gegenforderung auch im Zuge von Einwendungen im Sinne des § 35 EO nur dann mit Erfolg einredeweise geltend gemacht werden, wenn die zivilrechtliche Forderung anerkannt oder im Prozesswe... mehr lesen...
Begründung: In seiner Eingabe vom 28.2.1996 bringt der Beschwerdeführer erkennbar vor, daß die Exekutionsordnung gleichheitswidrig sei, da Stiefkinder gegenüber ehelichen Kindern schlechter gestellt seien. Er beantragt daher die Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer mehrmals durchgeführten Exekution, die Aufhebung des Gesetzes und den Ersatz der einbehaltenen Beträge. Dazu wurde erwogen: Gemäß Art 129a Abs 1 Z 1 B-VG erkennt der Unabhängige Verwaltungssenat in Verfahren wegen Verwaltungsübertr... mehr lesen...