Entscheidungen zu § 340 Abs. 1 EO

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1987/2/23 86/15/0092

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung
Norm: ABGB §1091;EO §340 Abs1;EO §340 Abs2;
Rechtssatz: Die Zwangspacht stellt ein Rechtsverhältnis dar, das zwischen dem Pächter und dem durch das Gericht zwangsweise vertretenen Verpflichteten durch den gerichtlichen Zuschlag, also einem öffentlich-rechtlichen Akt, begründet wird. Die Erklärung des Gerichtes wirkt, was den Inhalt des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1987

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