Begründung: Die betreibenden Gläubiger beantragten die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung von 216.220 S = 15.713,32 EUR sA gemäß §§ 331 ff EO durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf dem für den Verpflichteten auf einer näher bezeichneten Liegenschaft - deren Eigentümer nicht die Betreibenden sind - unter COZ 11a einverleibten "WOHNUNGSRECHT gemäß Pkt II Dienstbarkeitsvertrag 1997-09-08". Laut diesem Dienstbarkeitsvertrag sei dem Verpflichteten da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Bezeichnung der klagenden Partei war gemäß § 235 Abs 5 ZPO richtigzustellen, weil mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 23. 4. 2003 der frühere Masseverwalter Dr. Heinz K***** abberufen und gleichzeitig Dr. Stefan L***** zum neuen Masseverwalter bestellt wurde. Zu 1.: Die Bezeichnung der klagenden Partei war gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO richtigzustellen, weil mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 23. 4. 2003 der frühere Masseverwalter Dr. H... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 12.031,47 EUR sA und des laufenden Unterhalts von monatlich 218,02 EUR seit 5. März 2003 (entgegen 3 Ob 2423/96m = RPflSlgE 1997/110 [ablehnend Oberhammer in Angst, EO, § 291c Rz 3]) die Pfändung des (grundbücherlich nicht eingetragenen) Fruchtgenussrechts des Verpflichteten an einer bestimmten Liegenschaft bewilligt. Die Entscheidung über die Verwertung des Fruchtgenussrecht... mehr lesen...
Begründung: In dem am 4. 2. 1999 eröffenten Konkursverfahren wurden verschiedene Liegenschaften des Gemeinschuldners, an denen Absonderungsrechte bestanden, vom Masseverwalter freihändig veräußert und diese Verkäufe vom Konkursgericht bereits rechtskräftig genehmigt (vgl ON 79 und ON 94). Dazu gehören auch die Grundstücke, auf denen sich die vom Kläger und seiner Familie benutzten Häuser befinden. Auch die entsprechenden grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen liegen vor (ON 14... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Gemäß Art 87 B-VG sind die Geschäfte unter die Richter eines Gerichts für die in der Gerichtsverfassung bestimmte Zeit im Voraus zu verteilen. Die einem Richter (einem Senat) nach dieser Geschäftsverteilung zufallende Sache darf ihm nur durch Verfügung des durch die Gerichtsverfassung hiezu berufenen Senats und nur im Falle seiner Verhinderung oder dann abgenommen werden, wenn er wegen des Umfangs seiner Aufgaben an deren Erledigung innerhalb angemessener Frist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Hinsichtlich dieser Liegenschaft ist zu E 1012/93z des Bezirksgerichtes H***** ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Im Zuge einer parzellenweisen Versteigerung der zu dieser Einlagezahl gehörigen Liegenschaften wurde die Parzellengruppe 6 mit dem Grundstück 13/1 (nunmehr 1080) am 26. 4. 1995 dem Kläger und seiner Nichte zugeschlagen. Der Zuschlag ist noch nicht in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §334 Abs2EO §349 B
Rechtssatz: Die Räumung einer zwangsverwalteten Liegenschaft von der Ehefrau des (nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihr lebenden) Verpflichteten ist auf Antrag des Zwangsverwalters nach § 105 EO im Sinne des § 349 EO zu vollziehen. Der Zwangsverwalter ist nicht genötigt, Klage zu erheben, sondern kann unmittelbar durch Räumungsauftrag vorgehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehefrau des Verpflichteten ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich ein Einfamilienhaus befindet. Auf Grund eines - nicht verbücherten - Notariatsaktes vom 15. September 1983 steht dem Verpflichteten auf seine Lebenszeit unentgeltlich das uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an dieser Liegenschaft und das uneingeschränkte Recht ihrer Verwaltung zu. Das Haus wird von der Frau des Verpflichteten bewohnt, in deren Eigentum auch die Einrichtungsgegenstände stehen... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §334 Abs2
Rechtssatz: Dem Verpflichteten sind während der Dauer der Zwangsverwaltung die für ihn und für seine im gemeinsamen Haushalt mit ihm lebenden Familienmitglieder unentbehrlichen Wohnräume nur dann zu überlassen, wenn er zur Zeit der Bewilligung der Zwangsverwaltung in dem zu verwaltenden Haus wohnt. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, kann die Frau des Verpflichteten ein Recht auf Benützung des Hauses, an welchem dem V... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. April 1984 bewilligte das Erstgericht auf Grund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 4. Juli 1980, GZ 13 Cg 127/80-1, den betreibenden Parteien zur Hereinbringung ihrer Geldforderung von S 530.000,- samt 6 % Zinsen seit dem 6. Juli 1977 und der Kosten die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten zustehenden Mietrechte. Nach der Einvernehmung des Verpflichteten und des Vermieters entschied das Erstgericht... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §132EO §334 Abs2EO §374EO §402
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Zwangsverwaltung von Liegenschaften sind zufolge §§ 374, 402 und 334 Abs 2 EO auf die Verwaltung eines Nutzungsrechtes des Verpflichteten sinngemäß anzuwenden. Die weitere Anordnung, der Verpflichtete habe sich jeder Verfügung über die von der Verwaltung betroffenen Erträgnisse zu enthalten und dürfe sich an der Geschäftsführung des Verwalters gegen dessen Wille... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §334 Abs2
Rechtssatz: Dem Verpflichteten muß auch bei der Zwangsverwaltung eines Fruchtgenußrechtes gemäß § 334 Abs 2 EO die Bestimmung des § 105 EO hinsichtlich der betroffenen Wohnräume zugute kommen. Dies ist auch von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 205/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 205/73 Veröff: SZ 46/123 = MietSlg 25609 = EvB... mehr lesen...
Auf Antrag des betreibenden Gläubigers bewilligte das Erstgericht gegen die Verpflichtete die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten an den 62.653/100.000stel Anteilen des Renatus K an der Liegenschaft EZ 34 KG Bad 1 zustehenden Fruchtgenußrechtes. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieses Rechtes durch Zwangsverwaltung wurde vorbehalten. Bei der Tagsatzung zur Einvernehmung der Parteien über den Verwertungsantrag sprach sich die Verpflichtete gegen die beant... mehr lesen...
Norm: EO §105 Abs1EO §334 Abs2
Rechtssatz: Wird die Zwangsverwaltung eines Bestandrechtes an einer Wohnung nur hinsichtlich eines Teiles davon bewilligt, so gelten die dem Verpflichteten verbliebenen Teile nicht als gemäß § 105 Abs 1 EO überlassen; sie können ihm daher auch nicht wegen Störung der Zwangsverwaltung entzogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 136/66 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §334 Abs2
Rechtssatz: Der Verpflichtete muß bereits zur Zeit der Bewilligung der Zwangsverwaltung in dem zu verwaltenden Hause (Wohnung) gewohnt haben. Das Abstellen von Möbel und dergleichen allein oder der Umstand, daß der Verpflichtete gerade im Begriffe war, in die Räume zu übersiedenln, genügt nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 68/55 Entscheidungstext OGH 09.03.19... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat dem Ausscheidungsantrage unter Hinweis auf § 105 EO. und dem Antrage auf Einstellung der Zwangsverwaltung der Mietrechte der Verpflichteten an einem Bestandgegenstande, bestehend aus einem Geschäftsraum, einem Zimmer, einer Küche und einem Kellerabteil, gemäß § 39 Abs. 1 Z. 8 und § 129 Abs. 2 EO. stattgegeben . Das Rekursgericht hat beide Anträge abgewiesen. Auf den Revisionsrekurs der Verpflichteten hat der Oberste Gerichtshof den Ausscheidungsantra... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §132 Z2EO §334 Abs2
Rechtssatz: Der Rekurs gegen Entscheidung über den Umfang der dem Verpflichteten zu überlassenden Wohnräume bei Exekution auf Bestandrecht ist unzulässig (ebenso bereits SZ 15/77). Entscheidungstexte 7 Ob 88/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 7 Ob 88/55 EvBl 1955/278 S 455 3 Ob 84/84 Entsc... mehr lesen...