Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 6.5.1970 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Diese wurde mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17.2.1986, 3 Cg 370/82, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammt die am 25.8.1972 geborene Tochter Barbara B*****. Zur Zeit der Eheschließung hatte die Frau ihr Studium der Pharmazie beendet und war als Apothekenasp... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 6.November 1976 die Ehe, aus der zwei mj. Kinder stammen. Mit notariellem Übergabsvertrag vom 28. April 1980 übergaben die Eltern der Antragstellerin den Streitteilen je zur Hälfte die Liegenschaft EZ 191 KG Landfraß im Ausmaß von 681 m2 samt einem darauf im Rohbau errichteten Wohnhaus ins Eigentum. Als Gegenleistung übernahmen die Streitteile die noch offene pfandrechtlich sichergestellte Schuld bei der K*** L***- UND H*** in der Höhe von ... mehr lesen...
Norm: EO §330
Rechtssatz: Die Exekutionsbeschränkung nach § 330 EO kommt erst nach der Ehescheidung zum Tragen. Entscheidungstexte 3 Ob 151/88 Entscheidungstext OGH 14.12.1988 3 Ob 151/88 RZ 1989/31 S 85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0003995 Dokumentnummer JJR_19881214_O... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. Dezember 1975 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 26. Februar 1985 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden; die Ehe ist kinderlos geblieben. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse derart, daß ihr der Antragsgegner eine Reihe von näher bezeichneten Gegenständen herauszugeben und ferner eine Ausgleichszahlung von S 150.000,-- zu leisten habe; für den Fall, daß diese Gegenstä... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 16. Mai 1968 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 19. Oktober 1979 aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe stammen die Kinder Jürgen, geboren 1969, Carmen, geboren 1970, und Rene, geboren 1974. Am 16. Juli 1980 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Weise, daß 1. zwei Stühle, ein Bettzeugschrank, eine Waschmaschi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ 618 KG Lustenau, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1707, mit dem Haus Höchsterstraße 1. Diese Liegenschaft hatte Franz B, der geschiedene Ehegatte der Antragsgegnerin - die Ehescheidung erfolgte mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. Juni 1983, 7 a Cg 4250/76-44 - , mit Kaufvertrag vom 21. Oktober 1964 erworben. Mit übergabsvertrag vom 27. Oktober 1976 übertrug Fra... mehr lesen...
Norm: EheG §91 Abs1EheG §96EO §330
Rechtssatz: Unter den in § 91 Abs 1 EheG genannten Voraussetzungen ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen, also zu fingieren das Fehlende sei dem Verpflichteten schon durch Aufteilung zugekommen. Es steht daher keinem der beiden Ehegatten ein Herausgabeanspruch gegen den Dritten zu, ein solcher kann daher auch nicht gepfändet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Bezirksgericht bewilligte die Pfändung einer der verpflichteten Partei gegen die X. Hypothekenanstalt auf Grund des gewährten Darlehens von ursprünglich 32.000 S angeblich zustehenden Forderung von restlicher Darlehensvaluta per 8000 S. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag über Rekurs des Drittschuldners mit der Begründung: ab, daß die Bindung des Darlehensgebers an seinen künftigen Schuldner insofern eine höchstpersönliche sei, als schon nach der allgemeinen Regel des § 936... mehr lesen...