Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §320
Rechtssatz: Die Pfändung einer bücherlich sichergestellten Forderung nach § 294 EO ist verfehlt und unwirksam; die Pfändung könnte nur nach § 320 EO rechtswirksam vorgenommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 8/82 Entscheidungstext OGH 07.06.1982 3 Ob 8/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei ab, zur Sicherung ihrer Forderung von 62.000 S s. A. für die Zeit, bis die Forderung infolge Rechtskraft des hierüber ergangenen Urteils und Ablaufes der Leistungsfrist durch Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden könne, die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechtes auf dem der verpflichteten Partei zustehenden, unter EZ. 186 der Katastralgemeinde N. auf Grund des Pachtvertrages vom 21. Oktober 1948 einverleibte... mehr lesen...
Norm: ABGB §448ABGB §1090ABGB §1095EO §320EO §331EO §374 Abs1GBG §13GBG §19
Rechtssatz: Das im Grundbuche einverleibte Bestandrecht kann nicht Gegenstand einer Pfandrechtseinverleibung sein. Die Pfändung von Miet- und Pachtrechten hat ausschließlich durch Erlassung eines Verfügungsverbotes an den Verpflichteten nach § 331 EO zu erfolgen (unter ausdrücklicher Ablehnung des von einem Teil der Lehre und Judikatur vertretenen gegenteiligen Standpun... mehr lesen...
Norm: ABGB §455EO §320
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger kann trotz Bestandes eines zwangsweisen Afterpfandrechtes ob der vollstreckbaren Forderung die Exekution auf Grund eines früher erlangten Exekutionstitels wider den Verpflichteten auch ohne ausgewiesene Zustimmung des Afterpfandgläubigers führen, falls dieser keine Überweisung der Forderung erwirkt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 522... mehr lesen...
Norm: EO §320
Rechtssatz: Das exekutive Pfandrecht an einer bücherlich sichergestellten Forderung wird durch die Eintragung in das öffentliche Buch und nicht etwa erst durch die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner erworben. Entscheidungstexte 4 Ob 43/55 Entscheidungstext OGH 01.03.1935 4 Ob 43/55 SZ 17/43 Europe... mehr lesen...