Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 9. November 1988 für die Amtshandlung vom 12. Oktober 1988 (Forderungspfändung) die 1 %ige Pfändungsgebühr mit S 25.306,-- und die Auslagenersätze mit S 37,--, für die Amtshandlung vom 27. Oktober 1988 (Fahrnisexekution) die 1 %ige Pfändungsgebühr mit S 18.122,-- fest und die Postgebühren für die Zustellung des betreffenden Festsetzungsbescheides mit S 5,-- (Gesamtsumme S 43.470,--). Der Beschwerdeführer erhob Berufung und beantragte nach Erge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §31 Abs1;AbgEO §31 Abs3;
Rechtssatz: Da Voraussetzung der Pfändung nur die Gewahrsame an pfändbaren Gegenständen ist, ist die Miteigentumsfrage an den in der Rechtsanwaltskanzlei vorhandenen Fahrnissen für die Möglichkeit, die Pfändung zu vollziehen, ohne Bedeutung. Behaupten dritte Personen nämlich bei der Pfändung an den im Protokoll verzeichneten... mehr lesen...