Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen und erbrachte für die Beklagte auf Grund eines mit ihr geschlossenen Vertrags Leistungen. Mit seiner am 15. 7. 2002 eingebrachten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten Zahlung des restlichen Entgelts von 14.690,94 EUR sA zunächst an sich und zuletzt zu Handen der T***** ***** Bank AG. Letzterer sei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung mit Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 3. ... mehr lesen...
Norm: EO §290aEO §308a
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 308a EO bezieht sich nicht nur auf beschränkt pfändbare Forderungen nach § 290a EO, sondern auch auf die übrigen beschränkt pfändbaren Forderungen. Die Frage, ob bei besonderer Interessenlage des Verpflichteten die analoge Anwendung des § 308a EO bei unbeschränkt pfändbaren Forderungen zu bejahen ist, muss hier nicht abschließend beantwortet werden. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §308a
Rechtssatz: Klagt der Verpflichtete die gepfändete und überwiesene Forderung ein, erfolgt dies zu Gunsten des betreibenden Gläubigers, weshalb das Klagebegehren auch auf Leistung an ihn zu lauten hat. Entscheidungstexte 8 ObA 40/01t Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObA 40/01t 6 Ob 89/03m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß das mit der beklagten Partei abgeschlossene Dienstverhältnis nach wie vor aufrecht sei. Er sei seit 1.4.1996 als Immobilienmakler und Bauträger mit einem befristeten Dienstverhältnis bis 31.1.2002 bei der beklagten Partei beschäftigt gewesen. Am 13.11.1996 habe er die Kündigung der beklagten Partei für 31.12.1996 erhalten, diese sei jedoch mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes für die vorzeitige Auflösung des Dienstverhä... mehr lesen...
Norm: ASGG §63 Abs1ASGG §63 Abs2EO §308a
Rechtssatz: Die Regelungen des § 308 a EO sehen die Feststellungen des (teilweisen) Umfanges der Entbindung vom Rechtsstreit vor, sodaß trotz der Sendebestimmungen des § 63 ASGG im Falle des des Eintrittes eines Gläubigers im Berufungsverfahren gemäß § 308 Abs.1 Z 1 EO mit der Aufhebung und Rückverweisung an das Erstgericht vorzugehen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...