RS OGH 2001/3/29 8ObA40/01t, 6Ob89/03m

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Veröffentlicht am 29.03.2001
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Norm

EO §308a

Rechtssatz

Klagt der Verpflichtete die gepfändete und überwiesene Forderung ein, erfolgt dies zu Gunsten des betreibenden Gläubigers, weshalb das Klagebegehren auch auf Leistung an ihn zu lauten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115020

Dokumentnummer

JJR_20010329_OGH0002_008OBA00040_01T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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