Norm
EO §308aRechtssatz
Klagt der Verpflichtete die gepfändete und überwiesene Forderung ein, erfolgt dies zu Gunsten des betreibenden Gläubigers, weshalb das Klagebegehren auch auf Leistung an ihn zu lauten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115020Dokumentnummer
JJR_20010329_OGH0002_008OBA00040_01T0000_001