Begründung: 1. Mit dem auf Art140 B-VG gestützten Antrag begehrt die Firma R & Co OHG, §302 der Exekutionsordnung, RGBl. 79/1896 (EO), zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. Die Antragstellerin führt hiezu aus, sie habe auf Grund eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls zur Hereinbringung einer Forderung von S 4.000,-- gegen einen ihrer Kunden, der beim ORF beschäftigt war, am 14. August 1987 eine Gehaltspfändung beantragt. Da der ORF jedoch auf Grund der Vorschrift ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEO §301EO §302
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung des §302 EO;
Eingriff in die Rechtssphäre des Gläubigers erst durch die
Entscheidung des Gerichts über den Auftrag zur
Drittschuldneräußerung; Zumutbarkeit des gerichtlichen Rechtsweges;
fehlende Legitimation ... mehr lesen...