Entscheidungsgründe: 1. Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art140 Abs1 B-VG den Antrag, §302 EO als verfassungswidrig aufzuheben. Der antragstellende Oberste Gerichtshof führt hiezu aus: "Die betreibende Partei beantragte zur Sicherung einer Forderung von S 410.894 eine Sicherstellungsexekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen die Drittschuldnerin REPUBLIK ÖSTERREICH, Bundesbaudirektion Wien für Wien, Niederösterreich und Burgenland auf Grund v... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art20 Abs3 B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität EO §295 EO §302
Leitsatz: Aufhebung des §302 EO; keine sachliche Rechtfertigung für Ausnahme
des Ärars von der Verpflichtung zur Drittschuldneräußerung
Rechtssatz: Die Worte "das Ärar oder" in §302 der Exekutionsordnung werden als verfassungswidrig aufgehoben... mehr lesen...