Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung des Teilbetrages ihrer vollstreckbaren Forderung von S 997.480,-- sA wider die verpflichtete Partei die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderung aus dem Amtshaftungsanspruch gegen die Drittschuldnerin "Republik Österreich, zuzustellen zu Handen der Finanzprokuratur", zu bewilligen, der der verpflichteten Partei daraus zusteht, daß das Finanzamt Korneuburg die Versteigerung des auf dem Grundstück 50... mehr lesen...