Entscheidungsgründe: Der Klägerin wurde vom Bezirksgericht für ZRS Graz unter dem aus den Exekutionstiteln hervorgehenden Namen „Aloisia R*****“mit Beschluß vom 31.10.1988 zur Hereinbringung vollstreckbarer Forderungen gegen den dort Verpflichteten in der Höhe von zumindest S 156.158,40 die Pfändung der diesem gegen den Beklagten und zwei weitere im erstinstanzlichen Verfahren Mitbeklagte zustehenden Kaufpreisforderung von je S 200.000,-- und deren Überweisung zur Einziehung bis z... mehr lesen...
Norm: EO §294 Abs3 L
Rechtssatz: Dem Drittschuldner ist nach Zustellung des Zahlungsverbotes dem Überweisungsgläubiger gegenüber die Einwendung verwehrt, er hätte nach Zustellung des Zahlungsverbotes eine Befriedigung des Verpflichteten bewirkt. Entscheidungstexte 8 Ob 604/91 Entscheidungstext OGH 18.10.1991 8 Ob 604/91 EvBl 1992/53 S 235 = ÖBA 1992,491 = SZ 64/142 = GesRZ 1... mehr lesen...
Norm: EO §294 Abs3 und 4 M3
Rechtssatz: Rekursrecht des Drittschuldners gegen die Exekutionsbewilligung, wenn während eines anhängigen Teilungsprozesses ein Zahlungsverbot wegen des künftigen Auseinandersetzungsguthabens erging. Entscheidungstexte 3 Ob 204/59 Entscheidungstext OGH 16.06.1959 3 Ob 204/59 3 Ob 95/77 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...