Norm
EO §294 Abs3 LRechtssatz
Dem Drittschuldner ist nach Zustellung des Zahlungsverbotes dem Überweisungsgläubiger gegenüber die Einwendung verwehrt, er hätte nach Zustellung des Zahlungsverbotes eine Befriedigung des Verpflichteten bewirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0004159Dokumentnummer
JJR_19911018_OGH0002_0080OB00604_9100000_002