Norm: ABGB §531ABGB §1393 AEO §293 Abs2
Rechtssatz: Bereits fällig gewordene Unterhaltsansprüche in Geld bilden einen Bestandteil des Aktivnachlasses und können als nicht mehr höchstpersönliche Ansprüche auch zu Lebzeiten abgetreten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 635/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 1 Ob 635/83 European Cas... mehr lesen...
Norm: ABGB §1284 BbABGB §1393EO §293 Abs2LPfG §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Leibrenten stellen keinen höchstpersönlichen Unterhaltsansprüche dar und können Gegenstand der Abtretung sein. Entscheidungstexte 5 Ob 31/81 Entscheidungstext OGH 22.09.1981 5 Ob 31/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0003926 ... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen stand der Klägerin gegen die Stadtgemeinde V. auf Grund des Siedlungsvertrages vom 14. Juni 1933 der Anspruch auf Übereignung der Siedlerstelle in V., S.straße 21, zu und hat sie mit Vertrag vom 20. Jänner 1950 diesen Anspruch samt allen damit verbundenen Rechten unwiderruflich auf die Beklagte übertragen, wogegen diese als Entgelt an die Klägerin den Betrag von 6000 S bezahlte, ferner ihr auf Lebensdauer das Wohnungsrecht an einem Zimmer und einer Küche in de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 DEO §293 Abs2 und 3
Rechtssatz: Eine Vereinbarung der Aufrechnung gegen nach § 4 Abs 1 Lohnpfändungsverordnung der Exekution entzogenen Anspruch gemäß § 293 EO ist, von den dortz im Abs 3 angeführten Ausnahmen abgesehen, wirkungslos, und dies selbst dann, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs 2 Lohnpfändungsverordnung gegeben wären. Entscheidungstexte 1 Ob 1032/52 Entsc... mehr lesen...