Norm
ABGB §1438 DRechtssatz
Eine Vereinbarung der Aufrechnung gegen nach § 4 Abs 1 Lohnpfändungsverordnung der Exekution entzogenen Anspruch gemäß § 293 EO ist, von den dortz im Abs 3 angeführten Ausnahmen abgesehen, wirkungslos, und dies selbst dann, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs 2 Lohnpfändungsverordnung gegeben wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003928Dokumentnummer
JJR_19530108_OGH0002_0010OB01032_5200000_001