Begründung: Die betreibenden, damals minderjährigen Unterhaltsberechtigten wurden in erster Instanz durch den Jugendwohlfahrtsträger vertreten. Das Erstgericht hatte ihnen mit Beschluss vom 7. November 2005 zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen und laufenden Unterhalts sowie zur Sicherstellung nach § 372 EO die Forderungsexekution nach § 294 EO gegen ihren Vater bewilligt. Über Antrag der Betreibenden sprach das Erstgericht aus, dass die Forderungen des Verpflichteten gegen... mehr lesen...
Norm: EO §290cEO §292 Abs3
Rechtssatz: Treffen mehrere beschränkt pfändbare Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner zusammen und wurde bei einer ein Vorschuß (Darlehen) ausgezahlt, dann ist das Existenzminimum von dieser Forderung zu gewähren, um dem Drittschuldner die Einbehaltung zur Deckung des Vorschusses oder der Darlehensrückzahlungen im Sinne des § 290 c EO allerdings auch nur in diesem Ausmaß zu ermöglichen. Auch anläßlich ... mehr lesen...