Norm: EO §291c Abs2 Z2
Rechtssatz: Hat der Verpflichtete die Unterhaltsforderungen für die kommenden zwei Monate bezahlt, so ist zwingend als bescheinigt anzunehmen, dass er künftig seiner Zahlungspflicht nachkommen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 2356/96h Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 2356/96h 3 Ob 292/05w Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EO §291c Abs2 Z2
Rechtssatz: Hat der Verpflichtete die Unterhaltsforderungen für die kommenden zwei Monate bezahlt, so ist zwingend als bescheinigt anzunehmen, dass er künftig seiner Zahlungspflicht nachkommen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 2356/96h Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 2356/96h 3 Ob 292/05w Entscheidungstext O... mehr lesen...