RS OGH 1996/10/30 3Ob2356/96h, 3Ob292/05w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1996
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Norm

EO §291c Abs2 Z2

Rechtssatz

Hat der Verpflichtete die Unterhaltsforderungen für die kommenden zwei Monate bezahlt, so ist zwingend als bescheinigt anzunehmen, dass er künftig seiner Zahlungspflicht nachkommen wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 2356/96h
    Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 2356/96h
  • 3 Ob 292/05w
    Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 292/05w
    Beisatz: Gegenteiliges Vorbringen dazu und Gegenbescheinigungen des Betreibenden sind unbeachtlich. (T1); Veröff: SZ 2006/44

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106181

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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