Begründung: Die mj. K*****erstin S*****teiner wurde aufgrund der Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin R*****udolfine Z*****upansky am 06.12.2002 im Rahmen der vollen Erziehung im Jugendheim des SOS Kinderdorfes P*****inkafeld untergebracht. Eine Vereinbarung über den Ersatz der Kosten konnte mit der Mutter nicht getroffen werden. Am 20.03.2003 beantragte das Referat für Jugendwohlfahrt und Sozialarbeit bei der BH Jennersdorf ("JWR Jennersdorf"), 8380 Jennersdorf, Hauptplatz 15, d... mehr lesen...
Norm: ABGB §140EO §291a Abs3KO §§7. 181
Rechtssatz: 1. Die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens hat unterbrechende Wirkung auf ein außerstreitiges Unterhaltsverfahren, soweit es sich um Forderungen für die Zeit vor (einschließlich des Monats der) Konkurseröffnung handelt. 2. Kostenrückersatzansprüche für Drittpflege für die Zeit vor (einschließlich des Monats der) Konkurseröffnung sind Konkursforderungen, über die im Pflegschaftsverfa... mehr lesen...