Entscheidungen zu § 290 Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2008/2/27 3R51/08x

Norm: EO §290 Abs1 Z2 und Abs2BPGG §1
Rechtssatz: Pflegegeld nur pfändbar, zur Abdeckung von Pflegekosten, die im entsprechenden Bezugszeitraum angefallen sind; Kongruenz zwischen Leistung und gepfändeter Forderung. Entscheidungstexte 3 R 51/08x Entscheidungstext LG Klagenfurt 27.02.2008 3 R 51/08x European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.2008

TE OGH 1999/10/20 3Ob93/98t

Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 7. 8. 1997 (ON 1) wurde der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 102.817,15 S sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten gegen das Land Burgenland auf Grund des Schuldscheines vom 23. 1./2. 2. 1996 zustehenden Anspruches auf Auszahlung eines nach dem burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes 1991 (vom 18. 4. 1991, LGBl 53/1991, im folgenden BWFG) gewährten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.10.1999

RS OGH 1999/10/20 3Ob93/98t

Norm: EO §290 Abs1EO §290 Abs2
Rechtssatz: Die unmittelbare oder analoge Anwendung der Bestimmung des § 290 Abs 2 EO scheidet, bezüglich einer Angelegenheit, für welche die Gesetzgebung den Ländern zukommt, zumal sie sich erkennbar nur auf die nach § 290 Abs 1 EO unpfändbaren Forderungen bezieht. Dies gilt hier auf Grund Art VII Abs 1 B-VG-Nov 1988 nicht nur für die Festlegung der Unpfändbarkeit, sondern auch für die Festlegung von Ausnahmen hi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1999

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