Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger und weitere Angeklagte war beim Landesgericht Wels als Schöffengericht ein Strafverfahren anhängig. Mit Beschlagnahmebefehl des Landesgerichts Wels vom 16. September 1997 und zwei einstweiligen Verfügungen vom 12. März 1998 wurden die Beschlagnahme und die Verwahrung von fünf Fahrzeugen angeordnet. Die Verwahrung erfolgte bei einem Autohändler. Mit Beschluss vom 23. Februar 2005 wurden die bis dahin aufgelaufenen Verwahrgebühren mit 57.948,22 ... mehr lesen...