Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §272EO §274
Rechtssatz: Bei Fehlen der Kundmachung ist eine Versteigerung nur dann ungültig, wenn dadurch die Möglichkeit der Erzielung höherer Erlöse geradezu sabotiert wird und deshalb der Kundmachung zentrale Bedeutung zukommt. Bei einem Verkauf in der Auktionshalle kommt der Kundmachung des Edikts zur Erzielung möglichst vieler Anbote lange nicht die Bedeutung zu wie bei einem Verkauf an Ort und Stelle beim Verpflichteten, sodass b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Dezember 1935 geborene (Justiz-)Oberkontrollor Karl A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 9.August 1979 in Krems an der Donau als Beamter des dortigen Bezirksgerichtes mit dem Vorsatz, den Staat in seinem Recht auf gesetzmäßige Verwertung eingezogener Waffen zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzu... mehr lesen...
Norm: EO §272 ffStGB §302StPO §408 Abs2StPO §377
Rechtssatz: Die §§ 408 Abs 2, 377 StPO (272 ff EO) normieren nicht bloß abstrakte Aufsichtsrechte, sondern ein konkretes Recht des Staates auf bestmögliche Verwertung verfallener oder eingezogener Gegenstände. Entscheidungstexte 9 Os 163/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 9 Os 163/80 ... mehr lesen...