Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank-Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte dem Kläger, der sich mit Grundstücksgeschäften größeren Umfanges beschäftigte und früher eine Wohnung in Bayern hatte, im Jahr 1982 Darlehen von 14 Millionen DM zugezählt. Die Bank erhob beim Kreisgericht Ried mehrere Klagen gegen den Beklagten. Am 25. Feber 1987 schlossen die durch Rechtsanwälte vertretenen Streitteile vor dem Bezirksgericht Salzburg zu 11 C 430/87 einen Vergleich: D... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Passau verhielt mit den Kostenfestsetzungsbeschlüssen vom 24. Feber 1988 und vom 8. März 1988 zur Sache AZ 4.0 19/85 den von der klagenden R*** H*** Aktiengesellschaft in Frankfurt wegen Darlehensrückzahlung beklagten Schuldner, dessen Wohnung mit Schwaim 20 in Griesbach im Rottal in der Bundesrepublik Deutschland angegeben war, zur Erstattung der Kostenbeträge von DM 9.997,80 sA und DM 18.436,- sA. Auf Grund der mit der Rechtskraftbestätigung versehe... mehr lesen...
Die Klägerin verkaufte der Landwirtin Anna S am 15. September 1972 einen Traktor Steyr 760 A Fahrgestell-Nr. 1105, Motor-Nr. 2611 samt Frontlader und Schaufel, wobei der (von der Klägerin mit 233 649.40 S bezifferte) Kaufpreis in Raten bezahlt werden sollte. Dieser Traktor wurde am 8. Mai 1974 im Exekutionsverfahren E 415/75 des Bezirksgerichtes St. Peter in der Au gepfändet und in öffentlicher Versteigerung am 5. Juni 1974 dem Beklagten als Ersteher zugeschlagen. Die Klägerin begeh... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 EEO §264
Rechtssatz: Die Exekution durch Verkauf des dem Verpflichteten gehörigen Superädifikates zur Hereinbringung der betriebenen Forderung setzt das Bestehen eines richterlichen Pfandrechtes zugunsten dieser Forderung voraus. Daß der dem Exekutionsantrag als Titel zugrundeliegende Notariatsakt zum Zwecke des Erwerbes eines Pfandrechtes an dem exekutiv zu verkaufenden Superädifikat seinerzeit gerichtlich hinterlegt wurde, mac... mehr lesen...
Norm: ABGB §450ABGB §1101EO §264
Rechtssatz: Auch das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters nach § 1101 ABGB bedarf zu seiner Verwertung eines gerichtlichen Exekutionstitels. Entscheidungstexte 2 Ob 736/52 Entscheidungstext OGH 08.10.1952 2 Ob 736/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0003660 ... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §264DevG §22 Abs2
Rechtssatz: Pfändung und Verkauf von Mobilien zur Hereinbringung der Forderung eines Devisenausländers bedürfen keiner Bewilligung der Österreichischen Nationalbank. Entscheidungstexte 2 Ob 694/50 Entscheidungstext OGH 11.01.1951 2 Ob 694/50 3 Ob 146/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 3 Ob ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung den Beklagten schuldig erkannt, der Klägerin die im Urteilsspruch angeführten Sachen herauszugeben, die der Beklagte in dem gegen die Klägerin durchgeführten Exekutionsverfahren beim Bezirksgericht St. Pölten am 31. Dezember 1945 ersteigert hat. Die Begründung: führt aus, daß der Exekutionstitel nichtig gewesen ist, weil die Klägerin im Prozeßverfahren nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen sei, da das Prozeßgeric... mehr lesen...
Norm: ABGB §367EO §264 ff
Rechtssatz: 1. Beim Erwerb einer beweglichen Sache im Wege der öffentlichen Versteigerung bezieht sich das Erfordernis des guten Glaubens nur auf die Frage, ob dem Ersteher bekannt war, daß die ersteigerte Sache nicht dem Verpflichteten gehört hat. 2. Die Wirksamkeit der exekutiven Versteigerung ist ein objektives Tatbestandserfordernis, dessen Mangel trotz Gutgläubigkeit der Erwerber den Eigentumserwerb hindert. 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §461EO §264
Rechtssatz: Der gerichtliche Verkauf eines Vertragspfandes kann ohne vorausgehende richterliche Pfändung bewilligt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 250/27 Entscheidungstext OGH 23.03.1927 1 Ob 250/27 SZ 9/273 = ZBl 1927/310 (mit ablehnender Besprechung von Petschek). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: EO §259EO §264
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Exekution durch Verwahrung und Verkauf pfandweise beschriebener Fahrnisse, an denen ein richterliches Pfandrecht noch nicht erworben wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 720/25 Entscheidungstext OGH 24.08.1925 1 Ob 720/25 SZ 7/258 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...