Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Besicherung von Krediten bestellte der inzwischen verstorbene Ing. Hans Z***** der klagenden Partei das Pfandrecht an einem Superädifikat, das auf dem zum Gutsbestand der dem C***** zugeschriebenen Liegenschaft EZ 2519 KG L***** gehörigen Grundstück 503/174 errichtet ist. Die Pfandbestellungsurkunden wurden am 19.3.1980 in der Urkundensammlung des Bezirksgerichtes K***** hinterlegt. In der Folge verpflichtete sich der Kreditnehmer mit dem am 12.7.1985 vor ... mehr lesen...
Norm: EO §37 A1EO §253 Abs3EO §257
Rechtssatz: Rechte iS des § 37 EO sind zB Eigentum, Fruchtgenuß, Sicherungsübereignung, Besitz, Mietrechte, nicht aber Pfand- oder Vorzugsrechte, wenn sich der Dritte nicht im Besitz der Sache befindet. Solche Rechte können nur mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden. Das Verhältnis der Pfändungspfandgläubiger zueinander richtet sich nach den §§ 253, 256 Abs 3 und 257 EO. Entsch... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1bEO §257EO §267
Rechtssatz: Zum Wesen des Beitritts zu einem Exekutionsverfahren. Aus § 71 EO kann kein Anspruch jedes Verfahrensfremden abgeleitet werden, daß in allen Exekutionsverfahren zureichende Bekanntmachungen stattfinden müssen. Kein Amtshaftungsanspruch eines Betreibenden, der mangels eines wirksamen Pfandrechtes nicht vom Versteigerungstermin verständigt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...